Phantasie & Mittelaltertage Saarbrücken

Phantasie & Mittelaltertage Saarbrücken

Anmeldebedingungen

[trx_sc_title title_style=“default“ link_style=“default“ title=“Anmeldebedingungen für unsere Märkte“ description=“Wichtige Informationen für einen geregelten Markt Ablauf“]

Die angebotenen Mittelaltermärkte werden von Drenkow Medien Events – vertreten durch Gerd Drenkow, Im Ehrental 12, 66117 Saarbrücken  veranstaltet.

Datum & Ort der Märkte:


15.08. – 18.08.2024 – 14.Phantasie & Mittelaltertage Saarbrücken – Deutsch-Französischer Garten
29.11. – 01.12.2024 –  Mittelalter Bereich ( DFG Weihnachtsgarten Saarbrücken ) – Deutsch-Französischer Garten

Aus Brandschutz Gründen verzichten wir auf Stroh.
Bei Strom- oder Wasserbedarf sind ausreichend Kabel & Lebensmittelschläuche (ca. 50-70m) mitzubringen!! Diese können vom Veranstalter nicht zur Verfügung gestellt werden.

Zwischen Markt und angemeldetem Händler entsteht ein bindender Vertrag. Rücktritt vom Vertrag ohne Konsequenzen bis max. 60 Tage vor Veranstaltung nur schriftlich!
Danach wird die Standgebühr als Schadenersatz nicht mehr zurückbezahlt.
Keine Strafe wird fällig, wenn Aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, Unfalles, Todesfalles, Auto Defekt,
oder ähnlichem begründen lässt und die Teilnahme als Unmöglich erscheint. ( Bitte in diesem Fall an Foto Beweis oder Attest denken )

Standgebühren:

Mittelaltertage Saarbrücken 2024 – 20,- €/lfd. Frontmeter (inkl. Abspannung),
Wintergarten Saarbrücken 2024 – 25,- €/lfd. Frontmeter (inkl. Abspannung),

wenn nichts anderes vereinbart wurde (Ausnahme: Gastro), zuzüglich der gesetzlichen MwSt. von derzeit 19 %.
Ändert sich die gesetzliche Umsatzsteuer bis zum Zeitpunkt der Veranstaltung, so wird diese entsprechend angepasst.

IM DFG fällt noch eine Müllpauschale von 20 Euro an, die auf der Rechnung vermerkt ist, sowie wenn erforderlich
Stromkosten von 20 Euro.

Die Standgebühr ist im Voraus fällig. Es erfolgt separate Rechnungsstellung unter Angabe einer Zahlungsfrist von 30 Tagen.
Sollte die Zahlungsfrist nicht eingehalten werden, wird der Standplatz anderweitig vergeben.

Händler, die die Standgebühr zahlen aber nicht zum Markt erscheinen, haben keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Aufgrund schlechter Erfahrung sind wir da sehr konsequent, bitte haltet euch an die Frist.

Gastro / Catering Standgebühren werden anders berechnet. Info gerne per Mail.

Alle teilnehmende Händler, Lagernde, Gaukler und Darsteller sind verpflichtet, in mittelalterlicher Kleidung zu erscheinen.

Es dürfen nur Waren angeboten werden, die hier vorab angemeldet wurden. Sollte sich nach Aufbau oder während der Veranstaltung heraus stellen, dass noch andere Artikel angeboten werden, als hier angemeldet wurden, so kann der Veranstalter den Standbetreiber dazu auffordern die Ware unverzüglich zu entfernen. Dem ist folge zu leisten, sonst kann der Veranstalter den Standbetreiber zum Abbau auffordern. Scharfe Waffen dürfen nicht verkauft oder angeboten werden. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Verweis vom Veranstaltungsgelände und werden polizeilich angezeigt.

Auf allen Märkten ist absolutes Parkverbot. Sämtliche Fahrzeuge sind bis spätestens eine Stunde vorm Beginn vom Gelände zu entfernen. Nur der Verkaufsstand selbst darf auf dem Gelände bleiben. Es sind genügend Parkplätze für Euch außerhalb des Geländes vorhanden. Bei Zuwiderhandlung kann der Veranstalter das Abschleppen veranlassen. In diesem Fall trägt der Fahrzeughalter die Abschleppkosten. Händler müssen eine ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung vorweisen können. Sollte sich bei einer Prüfung durch das Gewerbeamt heraus stellen, dass diese nicht vorliegt, so haftet der Standbetreiber selbst!

Bei Anreise und vor dem Aufbau ist eine Kaution von 50,- € in bar zu bezahlen. Diese wird bei ordnungsgemäßem Verlassen des Platzes wieder ausgezahlt.
OHNE ZAHLUNG DER KOMPLETTEN KAUTION, KEIN AUFBAU!!!

Ich wünsche gute Zusammenarbeit!